Eure Fragen
Unsere Antworten
Einstieg & Orientierung
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Therapie bei uns in Anspruch zu nehmen:
1. Therapie mit ärztlicher Verordnung (Rezept)
Der häufigste Weg ist eine ärztliche Verordnung. Diese kann von:
einem Arzt im Krankenhaus,
einem Facharzt oder
einem Hausarzt
ausgestellt werden.
Mit der Verordnung liegt eine ärztlich festgestellte Diagnose vor, auf deren Grundlage wir die verordnete Therapie durchführen. Die Kostenübernahme erfolgt – abhängig von Art der Verordnung und Versicherung – in der Regel über die Krankenkasse (Zuzahlung).
2. Therapie über unseren sektoralen Heilpraktiker
Sofern keine ärztliche Verordnung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Behandlung über unseren sektoralen Heilpraktiker.
In diesem Fall erfolgt zunächst eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung. Auf dieser Basis wird ein therapeutischer Behandlungsplan erstellt und die Behandlung durchgeführt – im Rahmen der heilpraktischen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (beschränkt auf das jeweilige Fachgebiet).
Bitte beachte:
Diese Behandlungsform ist eine Selbstzahlerleistung. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen können je nach Tarif anteilige Kosten übernehmen.
3. Ernährungsberatung ist eine Selbstzahlerleistung.
Der erste Termin
Wenn du in der Nähe bist, freuen wir uns auch über einen persönlichen Besuch in unserer Praxis.
Beim ersten Termin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um deine aktuelle Situation kennenzulernen.
Bei uns dauert der erste Termin in der Regel etwa 30 Minuten – 10 Minuten, die wir dir schenken, um dich und deine Beschwerden näher kennenzulernen.
Bei einer Therapie mit ärztlicher Verordnung erfolgt zunächst die Sichtung der Verordnung sowie eine therapeutische Befunderhebung. Anschließend werden gemeinsam Therapieziele besprochen und mit der Behandlung begonnen.
Bei einer Behandlung über den sektoralen Heilpraktiker steht eine ausführliche Anamnese und Diagnose im Vordergrund. Darauf aufbauend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Alle Schritte werden verständlich erklärt, und es bleibt jederzeit Raum für Fragen.
Bitte bringe – sofern vorhanden – Folgendes mit:
-
ärztliche Verordnung (Rezept)
-
ein großes Handtuch
Über mögliche Kosten informieren wir dich transparent vorab.
KG 20min (Ersttermin 30min)
KGB | PNF 30min
MT 20min (Ersttermin 30min)
KM 20min
MLD30 30min
MLD45 45min
MLD60 60min
Heilpraktiker 30 oder 60min
…
Rezept & Verordnung
Die Gültigkeit eines Rezepts hängt von der Art der Verordnung ab:
-
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Eine Verordnung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Therapiebeginn, verliert das Rezept seine Gültigkeit – es kann gegebenenfalls geändert oder neu ausgestellt werden. -
Private Krankenversicherung (PKV):
Private Verordnungen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Dennoch empfehlen wir, zeitnah mit der Therapie zu beginnen, da sich Beschwerden und Therapieziele verändern können.
Ist eine gesetzliche Verordnung abgelaufen, kann diese leider nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten:
-
Ausstellung einer neuen ärztlichen Verordnung oder eine Änderung durch den Arzt
-
Beginn einer Behandlung über unseren sektoralen Heilpraktiker als Selbstzahlerleistung
Gerne beraten wir dich, welcher Weg für dich sinnvoll ist.
Wenn dein aktuelles Rezept bald endet und ein neues Rezept ausgestellt wird, informiere bitte umgehend deine Therapeutin oder deinen Therapeuten. Nur so kann der Terminplan fortgeführt und Anschlussbehandlungen rechtzeitig eingeplant werden.
Wird dies versäumt, geht der Therapeut davon aus, dass das Rezept abgearbeitet ist. In diesem Fall werden neue Termine für andere Patientinnen und Patienten vergeben, und es kann möglicherweise keine Anschlussbehandlung mehr zu deinen gewohnten Zeiten angeboten werden.
Unser Tipp: Gebe so früh wie möglich Bescheid – entweder direkt bei deiner Therapeutin bzw. Therapeuten oder über die Praxisverwaltung – damit deine Behandlung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Die Anzahl der Termine ist individuell und hängt in erster Linie von der ärztlich verschriebenen Menge ab.
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der ärztlichen Verordnung
-
dem Beschwerdebild
-
dem Therapieverlauf
-
den gemeinsam festgelegten Zielen.
Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Der Therapieverlauf wird regelmäßig überprüft und angepasst.
• die Therapeutinnen und Therapeuten mit dir die weiteren Termine abstimmen
• den Therapieverlauf zu beurteilen
• um auf Veränderungen reagieren zu können
• um flexibel Termine nachzulegen
Weitere Termine werden in der Regel fortlaufend vereinbart.
Terminplanung & Änderungen
Dein Behandlungsplan wird wie gewohnt erstellt und ausgedruckt. Durch Terminabsagen Ausfälle oder Krankheit können sich jedoch Lücken oder Änderungen ergeben. Diese Termine werden wirtschaftlich aufgefüllt, damit die Praxisabläufe stabil bleiben und alle Patientinnen und Patienten weiterhin gut versorgt werden können.
Wenn dir eine Therapeutin oder ein Therapeut einen neuen Termin mitteilt, beachte bitte:
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Schreib den Termin sofort auf und vermerke ihn
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Vernichte alte Terminpläne, um Verwechslungen zu vermeiden
-
Halte dich immer an den aktuellen Behandlungsplan, um Missverständnisse zu verhindern
So stellen wir sicher, dass du stets die richtigen Termine wahrnimmst und alles reibungslos abläuft. Für Fragen steht dir die Praxisverwaltung auch gerne zur Verfügung.
• Terminabsagen der Patientinnen und Patienten
• Krankheitsausfälle
• Notfälle
• Änderungen im Therapieplan
• organisatorische Anpassungen
Wir informieren dich selbstverständlich so früh wie möglich.
Ja, eine laufende Therapie kann grundsätzlich jederzeit beendet oder unterbrochen werden – sowohl durch Patientinnen und Patienten als auch aus therapeutischen Gründen. Wird eine Behandlung länger als 4 Wochen pausiert, erfolgt ein Abbruch des Rezeptes.
Bitte beachte:
-
Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend abgerechnet.
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Bei ärztlichen Verordnungen kann es sinnvoll sein, den behandelnden Arzt über den Abbruch zu informieren.
Bei Freigeist Vision ist es uns eine echte Herzensangelegenheit, allen Menschen mit derselben Wertschätzung, Offenheit und Aufmerksamkeit zu begegnen – unabhängig von Versicherungsstatus oder persönlichen Hintergründen. Unsere Arbeit basiert auf Respekt, Achtsamkeit und dem Verständnis, dass jeder Mensch individuelle Bedürfnisse mitbringt. Deshalb steht bei uns stets der Mensch im Mittelpunkt, nicht die Versicherungsart.
Die Terminvergabe erfolgt entsprechend unabhängig von der Versicherungsform und richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit, dem Therapiebedarf sowie unseren Kapazitäten. Auf diese Weise möchten wir eine faire, transparente und bedarfsgerechte Behandlung für alle Patient:innen ermöglichen.
Ja, auf jeden Fall. Wenn Sie zeitlich flexibel sind und vorhandene Terminlücken wahrnehmen können, erhöhen sich Ihre Chancen deutlich.
Hausbesuche
Ja, wir bieten Hausbesuche an. Ob ein Hausbesuch möglich ist, hängt von den aktuellen Kapazitäten sowie davon ab, ob Ihre Anschrift von unserer Therapeutin und Therapeuten abgedeckt wird.
Bitte wende dich hierfür an unsere Praxisverwaltung, um die individuellen Möglichkeiten zu klären.
Unser Einzugsgebiet für Hausbesuche ist abhängig von den aktuellen Touren und Kapazitäten unserer Therapeutin und Therapeuten. Ob deine Anschrift abgedeckt werden kann, klären wir gerne individuell.
Bitte erfrage die konkreten Möglichkeiten direkt in unserer Praxisverwaltung, dort erhälst du eine verbindliche Auskunft.
Ja, bitte informiere uns vorab, damit wir Rücksicht auf Allergien oder Ängste nehmen können.
Behandlung, Wünsche & Grenzen
Respektvolle und wertschätzende Behandlung ist selbstverständlich. Individuelle Wünsche können geäußert werden, die fachliche Beurteilung und Umsetzung liegt jedoch bei den Therapeutinnen und Therapeuten.
Durchgeführt werden ausschließlich klassische Massagen, entweder auf ärztliche Verordnung oder als Selbstzahlerleistung mit therapeutischem Ziel.
Kosten
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten in der Regel anteilig. Eventuelle Zuzahlungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Behandlungen über den sektoralen Heilpraktiker sind Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist tarifabhängig und sollte vorab geklärt werden.
Die gesetzliche Zuzahlung richtet sich nach dem Wert des Rezepts.
In der Regel beträgt sie 10 % des Rezeptwertes zuzüglich 10 Euro.
Eine grobe Orientierung zur Höhe der Zuzahlung erhalten Sie bei Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten oder über unsere Praxisverwaltung.
Von dieser Zuzahlung befreit ist, wer eine gültige Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorlegen kann.
Bitte bringen Sie diese bereits bei der Anmeldung mit, damit die Information direkt in unserem System hinterlegt und berücksichtigt werden kann.
Absagen & Ausfallregelung
Wir verstehen sehr gut, dass diese Situation als unfair empfunden werden kann. Selbstverständlich ist es richtig und verantwortungsvoll, bei Krankheit nicht zur Therapie zu kommen – zum Schutz aller Beteiligten.
Unabhängig davon gilt jedoch:
Ein vereinbarter Termin ist exklusiv für dich reserviert. Wird dieser Termin kurzfristig (in der Regel weniger als 24 Stunden vorher) abgesagt, kann er meist nicht mehr an andere Patientinnen und Patienten vergeben werden. In diesem Fall entsteht der Praxis ein wirtschaftlicher Ausfall.
Die Ausfallrechnung stellt keine Strafe dar und bewertet nicht den Absagegrund. Sie dient ausschließlich dem Ausgleich des entstandenen Ausfalls und entspricht der geltenden Rechtsprechung (§ 615 BGB).
Wir bitten daher um Verständnis, dass eine kurzfristige Absage – auch bei Krankheit oder ärztlichem Rat, zu Hause zu bleiben – eine Ausfallrechnung nach sich ziehen kann.
Natürlich prüfen wir jede Situation individuell und bitten dich, uns bei Verhinderung so früh wie möglich zu informieren. Je früher die Absage erfolgt, desto besser können wir reagieren.
Dennoch gilt:
Ein fest vereinbarter Termin wird exklusiv für dich reserviert. Bei kurzfristigen Absagen (in der Regel weniger als 24 Stunden vor dem Termin) kann der Termin meist nicht neu vergeben werden. In diesem Fall entsteht der Praxis ein wirtschaftlicher Ausfall.
Aus diesem Grund behalten wir uns vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung zu stellen – unabhängig vom Absagegrund. Diese Regelung entspricht der gängigen Rechtsprechung und dient der Sicherstellung eines reibungslosen Praxisablaufs.
Die Ausfallrechnung stellt keine Strafe dar und bewertet nicht den Absagegrund. Sie dient ausschließlich dem Ausgleich des entstandenen Ausfalls und entspricht der geltenden Rechtsprechung (§ 615 BGB).
Natürlich prüfen wir jeden Fall vor Rechnungsstellung und bitten dich, uns bei Verhinderung so früh wie möglich zu informieren.
Wir verstehen gut, dass sich eine halbe Stunde Unterschied sehr gering anfühlt. Für die Organisation der Praxis ist die 24-Stunden-Frist jedoch eine feste Grenze, an der wir uns orientieren müssen.
Auch eine Absage, die eine halbe Stunde zu spät abgegeben wurde gilt leider als nicht fristgerecht, auch wenn der Unterschied nur 30 Minuten beträgt. Der Grund dafür ist, dass wir Regelungen nur dann fair und verlässlich anwenden können, wenn sie für alle gleich gelten und nicht individuell ausgelegt werden.
Die Frist dient nicht der Kleinlichkeit, sondern der Planbarkeit. Nur bei rechtzeitigen Absagen besteht realistisch die Möglichkeit, den Termin neu zu vergeben und Ausfälle zu vermeiden.
Die Ausfallrechnung stellt keine Strafe dar und bewertet nicht den Absagegrund. Sie dient ausschließlich dem Ausgleich des entstandenen Ausfalls und entspricht der geltenden Rechtsprechung (§ 615 BGB).
Wir bitten daher um Verständnis, dass in diesem Fall gemäß unserer Ausfallregelung eine Ausfallrechnung gestellt werden kann. Selbstverständlich prüfen wir besondere Situationen dennoch immer individuell.
Bei einer kurzfristigen Absage durch Patientinnen oder Patienten hingegen bleiben Behandlungsräume, Materialien und Personal ungenutzt – dadurch entsteht unserer Praxis ein wirtschaftlicher Schaden, den wir leider nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Praxis vor Ort
Wir sind bemüht, unsere Praxis barrierearm zu gestalten. Der Zugang zu unser Praxis und den Räumen ist ebenerdig und stufenlos gut zu Fuß oder mit dem Rollstuhl zu erreichen. Bitte informiere uns frühzeitig darüber, um dir Therapieräume im Erdgeschoß zu reservieren.
Ja, sehr gut sogar.
Mit der Buslinie 4 fahre bis zur Haltestelle Flemingstraße.
Von dort sind es nur wenige Meter zu unserer Praxis.
Abschließend
Weil wir unseren Beruf mit Überzeugung ausüben und der respektvolle, wertschätzende Umgang mit Patientinnen und Patienten ein zentraler Bestandteil unserer Freigeist Philosophie ist.
Natürlich gibt es auch stressige Tage – umso wichtiger ist ein positives Miteinander. 🙂
Ein wertschätzendes Wort freut uns immer sehr. Darüber hinaus helfen uns:
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persönliche Rückmeldungen
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Weiterempfehlungen
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